Seit über 20 Jahren stehe ich Betroffenen, Angehörigen und Pflegeeinrichtungen
als unabhängiger Partner zur Seite.
Dabei bin ich nur meiner Fachlichkeit verpflichtet.
Der Name Union für Kranken- und Seniorenpflege signalisiert die Beachtung
aller Perspektiven und Möglichkeiten in der Leistungserbringung sowie die
Verknüpfung von Erfordernissen der Praxis mit theoretisch fundiertem Wissen im
Sinne einer möglichst effektiven Gestaltung von Lösungen, denn das
Wesentliche zählt.
Dabei gilt eine hohe Kundenorientierung und Flexibilität. So besteht beispielsweise
auch die Möglichkeit Termine in den Abendstunden oder am Wochenende zu vereinbaren.
Für die Abrechnung der Leistungen gelten stets folgende Grundsätze:
– Bezahlbares Stundenhonorar (pro 45 Minuten 49 Euro inkl. Mwst.).
– Anfahrtskosten pauschal oder nach Vereinbarung.
– Faire Pauschalpreise bei zeitintensiven Dienstleistungen.
– Keine Überraschungen im Nachhinein, d.h. die notwendige Transparenz ist
bereits vor der Leistungserbringung gewährleistet.
Soweit es keine anderslautende schriftliche Vereinbarung gibt, gilt ein
Zahlungsziel von 14 Tagen nach der Leistungserbringung.
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